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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06   

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https://dejure.org/2006,4478
VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06 (https://dejure.org/2006,4478)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 S 1904/06 (https://dejure.org/2006,4478)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 S 1904/06 (https://dejure.org/2006,4478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden Wohnbebauung - zum Schutz vor gewerblichen Lärmimmissionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranrücken einer Wohnbebauung an eine latent störende gewerbliche Nutzung; Beurteilung der Zumutbarkeit von Gewerbelärm; Überlagerung der gewerblichen Lärmimmissionen durch Verkehrslärm

  • Judicialis

    BImSchG § 24; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; LVwVfG § 37 Abs. 1; ; TA Lärm Nr. 2.3; ; TA Lärm Nr. 6.1; ; DIN 4109 (F. 1989)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschließlich Gebot der Rücksichtnahme), Immissionsschutz - Wasserkraftwerk, heranrückende Wohnbebauung, Lärmimmissionen, Abwehranspruch, Nebenbestimmungen, Bestimmtheit, Beurteilungspegel, Innenraumpegel, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbebetrieb contra heranrückende Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche gegen heranrückende Bebauung können nicht auf Außenlärm gestützt werden (IBR 2007, 1136)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 125
  • NVwZ-RR 2007, 168
  • VBlBW 2007, 151
  • BauR 2007, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06
    Zu diesen Maßnahmen zählen etwa die Stellung des Gebäudes und die Anordnung der Wohnräume und Fenster jeweils abgewandt von der das Wohnen störenden Nutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 = NVwZ 2000, 1050 zur Genehmigung einer an einen Sportplatz heranrückenden Wohnbebauung), nach Auffassung des Senats aber auch die Ausgestaltung des passiven Lärmschutzes an dem Gebäude.

    Hier ist die Situation sowohl durch den Verkehrslärm als auch durch den von dem Betrieb der Antragstellerin ausgehenden Gewerbelärm erheblich vorbelastet (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06
    Gegen einen Gewerbebetrieb, der (allein) auf Außenwohnbereichsflächen eines heranrückenden Wohnbauvorhabens zu hohe Lärmimmissionen verursacht, kann jedenfalls dann nicht eingeschritten werden, wenn die gewerblichen Lärmimmissionen durch Verkehrslärm überlagert werden und der Gewerbelärm (hier Wasserrauschen eines Wasserkraftwerks) nicht in besonderer Weise störend wirkt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745).

    Denn gegen einen Gewerbebetrieb, der (allein) auf Außenwohnbereichsflächen eines an ihn herangerückten Wohnbauvorhabens zu hohe Lärmimmissionen verursacht, kann jedenfalls dann nicht eingeschritten werden, wenn die gewerblichen Lärmimmissionen durch Verkehrslärm überlagert werden und der Gewerbelärm nicht in besonderer Weise störend wirkt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745; Urt. v. 20.01.1989 - 10 S 554/88 - VBlBW 1989, 418).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06
    Unabhängig von der Frage, ob dieser Lärm ohnehin, was seine Lästigkeit und damit Zumutbarkeit angeht, im Verkehrslärm untergeht, wird somit der allgemein als Zumutbarkeitsschwelle angesehene Innenraumwert von 30 dB(A) für Schlafräume (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.1995 - 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82 = NJW 1995, 2572) und selbst ein Innenraumwert von 25 dB(A) eingehalten, der für betriebsfremde schutzbedürftige Räume bei in Gebäuden übertragenem Gewerbelärm gilt (Nr. 6.2 Satz 1 TA Lärm).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88

    Immissionsschutz; nicht genehmigungsbedürftige Anlagen; Lärmschutzanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06
    Denn gegen einen Gewerbebetrieb, der (allein) auf Außenwohnbereichsflächen eines an ihn herangerückten Wohnbauvorhabens zu hohe Lärmimmissionen verursacht, kann jedenfalls dann nicht eingeschritten werden, wenn die gewerblichen Lärmimmissionen durch Verkehrslärm überlagert werden und der Gewerbelärm nicht in besonderer Weise störend wirkt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745; Urt. v. 20.01.1989 - 10 S 554/88 - VBlBW 1989, 418).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, die TA Lärm enthalte lediglich Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von emittierenden Anlagen, regele aber nicht den Konflikt mit einer an eine latent störende gewerbliche Nutzung heranrückenden Wohnbebauung und sei deswegen für deren bauaufsichtliche Genehmigung nicht maßgeblich (so aber VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 5 S 1904/06 - NVwZ-RR 2007, 168 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 2 A 1058/09

    Folgen einer fehlenden Abwägung des Konfliktpotentials der Ansiedlung von

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 5 S 1904/06 -, BRS 70 Nr. 167 = juris Rn. 9; dem zustimmend: Schröer, NZBau 2007, 568, 569.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung;

    Hierbei sind jedoch die bereits genannten baulichen und bautechnischen Schallschutzmaßnahmen noch nicht berücksichtigt, zu denen die Beigeladene verpflichtet ist, wobei vorauszusetzen ist, dass die Bewohner einer heranrückenden Wohnbebauung die Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes zukünftig auch nutzen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. Oktober 2006, NVwZ-RR 2007, 168).
  • VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428

    Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines

    Mit verkehrslärmbedingten Schlafstörungen ist aber bereits zu rechnen, wenn ein Pegel von 30 dB(A) in den Innenräumen überschritten wird (BVerwG vom 17.5.1995 DVBl 1995, 1010 ff.; VGH BW vom 11.10.2006 NVwZ-RR 2007, 168 ff.).
  • VG Minden, 09.12.2020 - 11 K 80/19

    Keine Intensivierung der Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg"

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, die TA Lärm enthalte lediglich Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von emittierenden Anlagen, regele aber nicht den Konflikt mit einer an eine latent störende gewerbliche Nutzung heranrückenden Wohnbebauung und sei deswegen für deren bauaufsichtliche Genehmigung nicht maßgeblich (so aber VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 5 S 1904/06 - NVwZ-RR 2007, 168 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2010 - 5 S 1777/09

    Störungspräventive Baunachbarklage; Streitwert

    Die sich aus diesem (Anfechtungs-)Antrag für sie ergebende Bedeutung der Sache hält der Senat mit einem Streitwert von EUR 20.000,-- bereits für angemessen erfasst (vgl. den in einem parallelen vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Senatsbeschl. v. 11.10.2006 - 5 S 1904/06 -).
  • VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896

    Erfolgloser Eilantrag der Netzbetreiberin gegen Betriebsgebäude mit

    Heben sich Betriebsgeräusche aber gerade nicht aus einer im Einwirkungsbereich der Anlage vorhandenen Gesamtgeräuschkulisse ab, so dürften sie auch keine Ansatzpunkte für ein behördliches Einschreiten bieten, da eine Lärmminderung selbst dann nicht eintreten würde, wenn die vorhandenen Betriebsgeräusche der Freileitung reduziert würden (so auch VGH BW, U.v. 20.1.1989 - 10 S 554/88 - juris Rn. 24, B.v. 11.10.2006 - 5 S 1904/06 - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (B.v. 11.10.2006 - 5 S 1904/06 - juris), dass einer an einen Gewerbebetrieb heranrückenden Wohnbebauung, bei der durch den Einbau von Schallschutzfenstern zumutbare Innenraumpegel nicht überschritten werden, nicht entgegengehalten werden kann, dass der maßgebliche Immissionsort für die Zumutbarkeit von Gewerbelärm gemäß den Bestimmungen der TA Lärm 0, 5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am meisten betroffenen schutzbedürftigen Raums liege.
  • VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17

    Abwehranspruch eines Nachbarn gegen den von Untersuchungsgefangenen ausgehenden

    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest.(BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314 (319 f.).) Dem lässt sich nicht entgegenhalten, die TA Lärm enthalte lediglich Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von emittierenden Anlagen, regele aber nicht den Konflikt mit einer an eine latent störende gewerbliche Nutzung heranrückenden Wohnbebauung und sei deswegen für deren bauaufsichtliche Genehmigung nicht maßgeblich.(So aber VGH Mannheim, Beschluss vom 11.10.2006 - 5 S 1904/06 -, NVwZ-RR 2007, 168.) Aus der Spiegelbildlichkeit der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Rücksichtnahmegebot für die konfligierenden Nutzungen ergibt sich vielmehr, dass mit der Bestimmung der Anforderungen an den emittierenden Betrieb auf der Grundlage der TA Lärm zugleich das Maß der vom Nachbarn zu duldenden Umwelteinwirkungen und mithin die - gemeinsame - Zumutbarkeitsgrenze im Nutzungskonflikt feststeht.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18 f.).
  • VG Saarlouis, 29.07.2015 - 5 K 677/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Tanzschule in einem allgemeinen

    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest.(BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314 (319 f.)) Dem lässt sich nicht entgegenhalten, die TA Lärm enthalte lediglich Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von emittierenden Anlagen, regele aber nicht den Konflikt mit einer an eine latent störende gewerbliche Nutzung heranrückende Wohnbebauung und sei deswegen für deren bauaufsichtliche Genehmigung nicht maßgeblich.(So aber VGH Mannheim, Beschluss vom 11.10.2006 - 5 S 1904/06 -, NVwZ-RR 2007, 168) Aus der Spiegelbildlichkeit der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Rücksichtnahmegebot für die konfligierenden Nutzungen ergibt sich vielmehr, dass mit der Bestimmung der Anforderungen an den emittierenden Betrieb auf der Grundlage der TA Lärm zugleich das Maß der vom Nachbarn zu duldenden Umwelteinwirkungen und mithin die - gemeinsame - Zumutbarkeitsgrenze im Nutzungskonflikt feststeht.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 18 f.).
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.551

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.558

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21

    Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz;

  • VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563

    Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine

  • VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.565

    Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine

  • VG Saarlouis, 16.10.2013 - 5 K 515/13

    Immissionsschutz: Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.560

    Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine

  • VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.5213
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